# Lehrlinge im Dienstplan: Arbeitszeit nach KJBG

> Arbeitszeit, Berufsschule, Pausen, Ruhezeit, Nachtruhe, Wochenfreizeit und Samstag im Handel: was das KJBG für Lehrlinge und Jugendliche im Dienstplan verlangt.

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Ratgeber

# Lehrlinge und Jugendliche im Dienstplan

Für Mitarbeiter:innen unter 18 gilt in Österreich das KJBG mit deutlich engeren Grenzen als für Erwachsene. Was das für den Dienstplan bedeutet, besonders im Handel.

[Von DI Florian Gusenbauer](https://eutempus.at/de/ueber-uns/#florian-gusenbauer) · Stand: 6. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz, Ihr Kollektivvertrag und Ihre Betriebsvereinbarung.

## Inhalt

1.  [Arbeitszeit: 8 und 40 Stunden](#arbeitszeit-8-und-40-stunden)
2.  [Berufsschule zählt als Arbeitszeit](#berufsschule-zählt-als-arbeitszeit)
3.  [Keine Überstunden im üblichen Sinn](#keine-überstunden-im-üblichen-sinn)
4.  [Pausen und Ruhezeit](#pausen-und-ruhezeit)
5.  [Sonntag, Feiertage und Wochenfreizeit](#sonntag-feiertage-und-wochenfreizeit)
6.  [Samstag im Handel: § 19a KJBG](#samstag-im-handel--19a-kjbg)
7.  [Checkliste für Lehrlinge unter 18](#checkliste-für-lehrlinge-unter-18)

Für Mitarbeiter:innen unter 18 gilt in Österreich nicht das Arbeitszeitgesetz, sondern das **Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG)**. Es setzt engere Grenzen bei der Arbeitszeit, verlangt längere Ruhezeiten und schützt Abende, Sonntage und das Wochenende. Für Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gilt wieder das Arbeitszeitgesetz (§ 1 Abs. 1 AZG).

## Arbeitszeit: 8 und 40 Stunden

Jugendliche dürfen höchstens **8 Stunden am Tag** und **40 Stunden in der Woche** arbeiten (§ 11 Abs. 1 KJBG). Eine andere Verteilung ist möglich, etwa um die Wochenfreizeit zu verlängern, oder per Kollektivvertrag. Eine Durchrechnung über mehrere Wochen ist nur zulässig, wenn der Kollektivvertrag sie erlaubt, vergleichbare Erwachsene im Betrieb so arbeiten und eine andere Einteilung für die Jugendlichen unzumutbar wäre. In all diesen Fällen sind höchstens **9 Stunden am Tag** und **45 Stunden** in einzelnen Wochen erlaubt (§ 11 Abs. 2 bis 3 KJBG).

## Berufsschule zählt als Arbeitszeit

Für den Besuch der Berufsschule ist freizugeben, und die Unterrichtszeit wird auf die Wochenarbeitszeit **angerechnet** (§ 11 Abs. 4 und 5 KJBG). Beträgt der Unterricht an einem Tag mindestens 8 Stunden, ist an diesem Tag keine Arbeit im Betrieb mehr zulässig. An kürzeren Schultagen darf nur so lange gearbeitet werden, dass Unterricht, Wegzeit und Arbeit im Betrieb zusammen die gesetzliche Arbeitszeit nicht überschreiten (§ 11 Abs. 7 KJBG).

Beispiel: Ein Lehrling hat am Dienstag 8 Stunden Berufsschule. Der Dienstag ist damit für den Betrieb gesperrt, und von den 40 Wochenstunden sind schon 8 verbraucht.

## Keine Überstunden im üblichen Sinn

Eine allgemeine Erlaubnis für Überstunden gibt es für Jugendliche nicht. Nur Jugendliche **über 16** dürfen aus zwingenden betrieblichen Gründen für Vor- und Abschlussarbeiten, etwa die abschließende Kundenbedienung, eine halbe Stunde täglich länger arbeiten: höchstens 3 Stunden pro Woche und nie mehr als 9,5 Stunden am Tag (§ 12 KJBG). Der Kollektivvertrag Handel hält fest, dass Jugendliche zu Überstunden grundsätzlich nicht heranzuziehen sind.

## Pausen und Ruhezeit

-   **Pause:** Bei mehr als 4,5 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, spätestens nach 6 Stunden (§ 15 KJBG).
-   **Ruhezeit:** Mindestens **12 Stunden** ohne Unterbrechung nach Ende der täglichen Arbeitszeit, für Personen unter 15 sogar 14 Stunden (§ 16 KJBG).
-   **Nachtruhe:** Keine Arbeit zwischen **20 und 6 Uhr** (§ 17 KJBG). Ausnahmen gibt es etwa für das Gastgewerbe und Bäckereien, nicht aber für Verkaufsstellen.

Für den Handel heißt das: Ein Lehrling unter 18 kann nicht bis Ladenschluss um 21 Uhr eingeteilt werden, und nach einem Dienst bis 19 Uhr beginnt der nächste frühestens um 7 Uhr.

## Sonntag, Feiertage und Wochenfreizeit

An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden, von wenigen Branchenausnahmen abgesehen (§ 18 KJBG). Pro Woche stehen ihnen **zwei zusammenhängende freie Kalendertage** zu, die den Sonntag umfassen und spätestens am Samstag um 13 Uhr beginnen (§ 19 Abs. 1 KJBG). Werden die zwei Tage aus organisatorischen Gründen getrennt, muss der Teil mit dem Sonntag grundsätzlich mindestens 43 Stunden umfassen. Arbeiten Jugendliche am Samstag, dürfen sie am Montag der folgenden Kalenderwoche nicht beschäftigt werden, außer die Wochenfreizeit ist nach § 19 Abs. 1a KJBG geteilt; für Berufsschultage am Montag gelten Sonderregeln (§ 19 Abs. 2 KJBG).

## Samstag im Handel: § 19a KJBG

In Verkaufsstellen dürfen Jugendliche am Samstag nach 13 Uhr arbeiten, soweit die Öffnungszeiten es zulassen. Dann muss der **folgende Samstag zur Gänze arbeitsfrei** bleiben (§ 19a Abs. 2 KJBG). Ausnahmen:

-   die letzten vier Samstage vor dem 24. Dezember,
-   Samstage, an denen nach 13 Uhr nur bis 15 Uhr Kundschaft fertig bedient oder Abschlussarbeiten erledigt wurden,
-   eine Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat eine schriftliche Einzelvereinbarung mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, die innerhalb von vier Wochen die Arbeit an zwei Samstagen erlaubt,
-   weitere Abweichungen durch den Kollektivvertrag.

Der Kollektivvertrag Handel legt zusätzlich fest, dass für Jugendliche unter 18 der Sonntag ausnahmslos arbeitsfrei bleibt und jedenfalls die Zeit von Samstag 18 Uhr bis Montag 7 Uhr frei ist.

## Checkliste für Lehrlinge unter 18

1.  Höchstens 8 Stunden am Tag und 40 in der Woche, Berufsschulzeit eingerechnet.
2.  Keine Überstunden einplanen.
3.  Ab mehr als 4,5 Stunden 30 Minuten Pause.
4.  12 Stunden Ruhezeit, keine Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr.
5.  Sonntag und Feiertage frei, zwei zusammenhängende freie Tage pro Woche.
6.  Im Handel: nach einem Samstag nach 13 Uhr den nächsten Samstag ganz freihalten.
7.  Den Geburtstag im Blick behalten: Ab 18 gelten AZG und ARG.

> **In eutempus:** Für Mitarbeiter:innen unter 18 gelten eine eigene Tagesgrenze und eine Wochengrenze in Höhe der Vertragsstunden; beide sind Muss-Regeln. Die Tagesgrenze steht standardmäßig auf 9 Stunden, dem Höchstwert bei anderer Verteilung oder Durchrechnung; gilt bei Ihnen die Grundregel von 8 Stunden, stellen Sie sie entsprechend ein. In Bereichen, in denen Lehrlinge nicht allein arbeiten dürfen, achtet eutempus darauf, dass eine ausgelernte Kraft mit im Dienst ist. Für Lehrlinge ab 18 gilt eine eigene Tagesgrenze (standardmäßig 10 Stunden). Nachtruhe, die 12 Stunden Ruhezeit, Sonn- und Feiertagsruhe, die freien Tage, Berufsschulzeiten und der freie Samstag nach § 19a KJBG prüft eutempus nicht eigens. Berufsschultage tragen Sie als Abwesenheit einer Kategorie ein, die auf die Wochenstunden angerechnet wird; dann zählen sie für die Wochengrenze mit.

## Quellen

1.  [Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG), RIS, geltende Fassung](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008632)
2.  [§ 11 KJBG: Arbeitszeit, RIS](https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008632&Paragraf=11)
3.  [§ 19a KJBG: Samstagsarbeit in Verkaufsstellen, RIS](https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008632&Paragraf=19a)
4.  [§ 1 AZG: Geltungsbereich, RIS](https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008238&Paragraf=1)
5.  [Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben, Stand 1. Jänner 2026 (GPA)](https://www.gpa.at/content/dam/gpa/downloads/kollektivvertrag/handel/handelsangestellte/2026/Kollekttivvertrag_2026_Handelsangestellte.pdf)

## Häufige Fragen

Wie viele Stunden dürfen Lehrlinge unter 18 arbeiten?

Höchstens 8 Stunden am Tag und 40 in der Woche (§ 11 Abs. 1 KJBG). Bei einer anderen Verteilung der Arbeitszeit oder einer Durchrechnung höchstens 9 Stunden am Tag und 45 in einzelnen Wochen (§ 11 Abs. 3 KJBG). Die Berufsschulzeit wird auf die Wochenarbeitszeit angerechnet.

Dürfen Lehrlinge Überstunden machen?

Im üblichen Sinn nicht. Nur Jugendliche über 16 dürfen für Vor- und Abschlussarbeiten eine halbe Stunde täglich länger arbeiten, höchstens 3 Stunden pro Woche und nie mehr als 9,5 Stunden am Tag (§ 12 KJBG). Der Kollektivvertrag Handel hält fest, dass Jugendliche zu Überstunden grundsätzlich nicht heranzuziehen sind.

Bis wann dürfen Lehrlinge im Handel am Abend arbeiten?

Jugendliche dürfen zwischen 20 und 6 Uhr nicht beschäftigt werden (§ 17 KJBG). Eine eigene Ausnahme für Verkaufsstellen gibt es dabei nicht.

Was gilt für Lehrlinge ab 18?

Für Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gilt nicht mehr das KJBG, sondern das Arbeitszeitgesetz (§ 1 Abs. 1 AZG) und das Arbeitsruhegesetz, dazu der Kollektivvertrag.

## Weiterlesen

-   [Dienstplanung in Österreich →](https://eutempus.at/de/dienstplanung/)
-   [Arbeitszeit und Ruhezeit →](https://eutempus.at/de/dienstplanung/arbeitszeit-ruhezeit/)
-   [Kollektivvertrag Handel →](https://eutempus.at/de/dienstplanung/kollektivvertrag-handel/)
-   [Dienstplanung im Handel →](https://eutempus.at/de/dienstplanung-handel/)

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